Teilnahme an der Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission
PRESSEMITTEILUNG
Teilnahme an der Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission
(IWC) in Monaco
Die Schweiz wird an der 49. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) vom 17. bis 24. Oktober 1997 in Monaco durch
Dr. Thomas Althaus, Chef der Sektion Artenschutz im Bundesamt für
Veterinärwesen vertreten.
An der Jahrestagung werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:
- Neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
- Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten
Bewirtschaftungsschemas
- Wissenschaftlicher Walfang
- Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
- Humane Tötungsmethoden
- Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist kein
reines Walschutzübereinkommen. Neben dem Schutz der effektiv von
der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es grundsätzlich den
Zweck, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer Walbestände aufgrund
moderner Managementsmethoden sicherzustellen.
Die Schweiz würde der Wiederaufnahme einer eng begrenzten
kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten nur
zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Entnahme
der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem
Ökosystem nicht abträglich ist, und wenn garantiert ist, dass die
Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die
Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses
Bewirtschaftungsschemas widmet bleiben abzuwarten. Im Falle der
diver-sen bedrohten Walarten wird sich die Schweiz selbstverständlich
weiterhin für eine Fortsetzung der Schutz-massnahmen aussprechen.
Diese Position (Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nut-zung)
deckt sich mit jener der International Union for the Conservation of
Nature (IUCN) und der Deklaration von Rio. Die Schweiz hat im übrigen
immer die Ansicht vertreten, dass auch das Management der sogenannten
"kleinen Walarten" in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens
erfüllen und insbesondere darauf achten, dass Beschlüsse auf
wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll
die Position übereinstimmen mit der Position unseres Landes in
anderen internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch auch,
wie in der Vergangenheit, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb
der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Bern, 16. Oktober 1997
EIDGENÖSSISCHES VOKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse und Informationsdienst
Auskunft:
Peter Dollinger, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel.: 031 323 85 03