Aktualisierung des Datenschutzes im Zivilstandswesen
Pressemitteilung
Aktualisierung des Datenschutzes im Zivilstandswesen
Änderung der Zivilstandsverordnung
Immer häufiger werden Personendaten elektronisch erfasst und
verarbeitet. Deshalb sind die bald zehn Jahre alten Bestimmungen über
die Informatisierung im Zivilstandswesen an die neuen technischen
Möglichkeiten anzupassen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Änderung der Zivilstandsverordnung
beschlossen, welche die Per-sönlichkeit und die Grundrechte bei der
Beurkundung des Personenstandes inskünftig noch besser schützen soll.
Weil das Datenschutzgesetz des Bundes nicht direkt anwendbar ist, musste
die eigenständige Regelung in der Zivilstandsverordnung an die
Erfordernisse eines zeitgemässen Datenschutzes angepasst werden.
Neu wird für jede Person das Recht auf Kenntnis der in den
Zivilstandsregistern beurkundeten Daten ausdrücklich gewährleistet.
Sichergestellt ist auch das Recht auf Berichtigung von nicht korrekt
erfassten Daten. So bleiben die hohen Anforderungen an den Datenschutz
und die Datensicherheit gewährleistet.
13. August 1997 EIDGENÖSSICHES
JUSTIZ-UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst
Weitere Auskünfte: Rolf Reinhard, Stellvertreter des Chefs des
Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen im Bundesamt für Justiz,
Tel. 031 322 53 48. Unter dieser Nummer kann auf Wunsch auch der
Revisionstext samt Erläuterungen bestellt werden.
Texte français au verso