Massnahmen hinsichtlich BSE bei der Einfuhr
Pressemitteilung
28. November 1996
Massnahmen hinsichtlich BSE bei der Einfuhr
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) beabsichtigt, nur noch Rinder,
Schafe und Ziegen aus Ländern zur Einfuhr zuzulassen, in denen das
Verfüttern von tierischen Eiweissen (ausgenommen Milcheiweiss und
Fischmehl) an Wiederkäuer verboten ist. Die Tiere müssen überdies
18 Monate nach dem Erlass des Fütterungsverbots geboren sein. Ferner
sollen Fleischerzeugnisse, die Rindfleisch enthalten können, nur noch
aus Ländern zugelassen werden, in denen die Verwendung von Gehirn,
Rückenmark, Augen, Thymus, Milz, Därmen, sichtbarem Lymph- und
Nervengewebe sowie Lymphknoten von über sechs Monate alten Rindern
als Lebensmittel verboten ist. Unter sichernden Bedingungen kann
das BVET produkt- und herstellerbezogene Einfuhrbewilligungen auch
für Fleischerzeugnisse aus anderen Ländern erteilen, sofern die
oberste Veterinärbehörde des betreffenden Landes garantiert, dass
die Ware so hergestellt und die Herstellung so überwacht wird, dass
die Erzeugnisse keine unzulässigen Organe oder Gewebe enthalten.
Die geplanten Massnahmen wurden heute den zuständigen Behörden der
EU, der EFTA sowie der EWR-Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht.
Sie sollen auf den 1. Januar 1997 in Kraft treten.
Bereits im Sommer dieses Jahres hatte das BVET die Einfuhrbedingungen
für Tierfutter den seit dem 1. Mai 1996 geltenden Inlandvorschriften
angepasst. Damit sind die Importe von Fleischmehl faktisch zum Erliegen
gekommen. Die neuen Massnahmen für lebende Tiere und Fleischerzeugnisse
drängen sich deshalb auf, weil einerseits eine Umfrage des BVET ergeben
hatte, dass die BSE-Überwachung in der Mehrzahl der EU-Länder ungenüg
end
ist, und weil andererseits der Ständige Veterinärausschuss der EU einen
Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbot der Verwendung von
Risikoorganen und -geweben in Lebensmitteln abgelehnt hatte. Ein
derartiges Verbot besteht in der Schweiz bereits seit 1990.
Aufgrund der Umfrage wird von unseren Nachbarländern Frankreich am
wenigsten von den geplanten Massnahmen betroffen sein: Ein Verbot
der Verfütterung bestimmter tierischer Eiweisse an Wiederkäuer wurde
in Frankreich, wie in der Schweiz, bereits 1990 erlassen, und als
einziges EU-Land neben Grossbritannien hat Frankreich die Verwendung
von Risikoorganen und -geweben als Lebensmittel verboten.
In Deutschland dagegen dürfen Gehirn, Rückenmark und Milz von Kühen
nach wie vor in Rinderdärme abgefüllt und als Wurst verkauft werden.
Damit fallen deutsche Fleischerzeugnisse inskünftig unter ein
Einfuhrverbot. Nachdem Deutschland auch die Verfütterung von bestimmten
tierischen Eiweissen an Wiederkäuer erst 1994 verboten hat, dürfen ab
nächstem Jahr nur noch Rinder in die Schweiz geliefert werden, die nach
dem 18. September 1995 geboren sind. Österreich und Italien haben beide
den schweizerischen Fragebogen nicht beantwortet. Einfuhren aus diesen
beiden Ländern können somit erst wieder in Betracht gezogen werden,
wenn die verlangten Daten vorliegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
befinden sich allerdings sowohl Italien wie Österreich in einer
ähnlichen Lage wie Deutschland, so dass mit vergleichbaren Auswirkungen
auf die Importe zu rechnen ist.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Peter Dollinger, Abteilung Internationaler Verkehr
Telefon: 323 85 03