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Totalrevision der Verordnung über das militärische Kontrollwesen

3003 Bern, 7. Dezember 1998

Pressemitteilung

Totalrevision der Verordnung über das militärische Kontrollwesen

Der Bundesrat hat die total revidierte Verordnung über das militärische
Kontrollwesen (VmK) verabschiedet und auf den 1. Februar 1999 in Kraft
gesetzt. Sie wurde im wesentlichen dem neuen Gesetzesrecht in den Bereichen
Militärgesetz, Armeeorganisation, Wehrpflichtersatz und Zivildienst
angepasst.

Die Basis des militärischen Kontrollwesens bildet nach wie vor das
Personal-Informations-System der Armee (PISA). Es enthält Daten über rund 1'
066'000 Wehrpflichtige, weibliche Angehörige der Armee und Angehörige des
Rotkreuzdienstes. Die einzelnen Daten und die Zuständigkeit für deren
Bearbeitung wurden neu geregelt.

Die Verordnung wurde dem neuen Gesetzesrecht in den Bereichen Militärgesetz,
Armeeorganisation, Wehrpflichtersatz und Zivildienst angepasst. Zudem sind
die neuen Zuständigkeiten auf Grund der Verwaltungsreform EMD 95 in allen
Teilen umgesetzt worden.

Im gleichen Zug wurden die Militärkontrollführung über die Auslandschweizer
vereinfacht, der vermehrte Einsatz von Informatikmitteln im militärischen
Kontrollwesen geregelt und die Vorgaben des Datenschutzrechts vollständig
umgesetzt.

Der Begriff des Sektionschefs wird im Rahmen des militärischen
Kontrollwesens neu definiert, weil nicht mehr alle Kantone den
traditionellen Sektionschef kennen.

Neu wird ein militärischer Auslandurlaub nur noch dann benötigt, wenn sich
ein Meldepflichtiger für länger als zwölf Monate ins Ausland begibt und sich
zivil bei der Gemeinde abmeldet. Der Auslandurlaub wird in Zukunft auch bei
den Offizieren durch den Kreiskommandanten erteilt.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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