Aufhebung der Importbeschränkungen auf Schweizer Papierlieferungen nach Australien
Pressemitteilung
Aufhebung der Importbeschränkungen auf Schweizer Papierlieferungen nach Australien
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Am 25. März 1998 hat Australien die Zusatzzölle (Antidumpingzölle) aufgehoben, die
es seit dem
21. November 1997 auf Einfuhren gewisser Papierarten einer Schweizer Firma erhoben
hat. Die
erhobenen Beträge werden an die betreffenden, australischen Importeure zurück erstattet.
Dieser Beschluss erfolgt im Anschluss an Konsultationen, welche die Schweiz im Rahmen
des
Streitbeilegungsverfahrens der Welthandelsorganisation (WTO) verlangt hatte. Dabei
hat
Australien anerkannt, dass diese Antidumpingzölle, welche die Waren des Schweizer
Lieferanten
verteuerten, nicht mit den WTO-Bestimmungen vereinbar waren. Die Aufhebung der bestrittenen
Massnahme erfolgte gemäss den einschlägigen australischen Prozeduren.
Es handelte sich hierbei um den zweiten Fall, in welchem die Schweiz das
Streitbeilegungsverfahren der WTO erfolgreich in Anspruch genommen hat, um die Interessen
ihrer
Unternehmen zu verteidigen. Im ersten Fall führte die Schweizer Intervention zu
einer
Vereinbarung über die schrittweise Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen für Uhren
und
Textilien in Indien.
Bern, den 1. April 1998
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Abteilung Welthandel - WTO / Sektion 2
Didier Chambovey, Tel. 031/322 23 02, oder Toni Haniotis, Tel. 031 / 322 44 32.