Wettbewerbskommission erachtet Zusammenschluss der Bündner Zeitung mit den Glarner Nachrichten als unbedenklich
PRESSEMITTEILUNG
Wettbewerbskommission erachtet Zusammenschluss der Bündner Zeitung mit den Glarner
Nachrichten
als unbedenklich
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Am 6. Januar 1997 meldete die Gasser AG, Verlegerin der Bündner Zeitung, der
Wettbewerbskommission die Übernahme der Aktienmehrheit an der Tschudi Druck und
Verlag AG
(TDV), Herausgeberin der Glarner Nachrichten. Die Publicitas erwarb gleichzeitig
den Rest der
Aktien der TDV. An ihrer Sitzung vom 2. Juni erklärte die Wettbewerbskommission
diesen
Zusammenschluss für unbedenklich. Die Kommission hat damit ihr erstes Prüfungsverfahren
abgeschlossen. Es handelte sich dabei um den ersten meldepflichtigen Zusammenschluss
im
Medienbereich.
In einer vorläufigen Prüfung stellte die Wettbewerbskommission Anhaltspunkte fest,
wonach der
Zusammenschluss aufgrund der Beteiligung der Publicitas marktbeherrschende Stellungen
begründen
oder verstärken könnte. Die Wettbewerbskommission eröffnete deshalb am 17. Februar
das
Prüfungsverfahren.
Im Prüfungsverfahrens sollte insbesondere die Beteiligung der Publicitas an diesem
Zusammenschluss näher untersucht werden. Die Wettbewerbskommission vermutete zunächst,
dass die
Gasser AG und Publicitas die TDV nach dem Zusammenschluss gemeinsam kontrollieren
würden. Die
Vermutung gründete auf einer Kombination von Umständen: So hält die Publicitas unter
anderem
eine grössere Minderheitsbeteiligung an der TDV, sollte mit zwei Mitgliedern im
fünfköpfigen
Verwaltungsrat der TDV vertreten sein, hat eine überragende Stellung als Vermittlerin
im für
Tageszeitungen wichtigen Anzeigenmarkt und verfügt nach Ansicht der Kommission über
weitere
Einflussmöglichkeiten.
Nach Gesprächen mit der Wettbewerbskommission erklärte sich die Publicitas bereit,
die Zahl
ihrer Mitglieder im Verwaltungsrat der TDV auf eine Person zu verringern. Damit
ist
sichergestellt, dass keine gemeinsame Kontrolle besteht, sondern dass die Gasser
AG die
alleinige Kontrolle über die TDV erlangt. Die Publicitas wird durch den Zusammenschluss
somit
keinen zusätzlichen Einfluss auf die betroffenen Leser- und Anzeigenmärkte erringen.
Durch den Zusammenschluss der Gasser AG mit der TDV kommt es zu keinen
Marktanteilsüberschneidungen. Die beiden Verlagshäuser sind in verschiedenen Regionen
tätig.
Die ausführliche Stellungnahme der Kommission zu diesem Zusammenschluss wird ungefähr
Mitte
August 1997 publiziert.
Bern, 6. Juni 1997
WETTBEWERBSKOMMISSION
Auskünfte: Sekretariat der Wettbewerbskommission, R. Dähler (031 322 20 40)