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Referendum gegen das Bundesgesetz vom 21. März 1997 - BWIS

Pressemitteilung

Referendum gegen das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung
der inneren Sicherheit [BWIS]

Die Bundeskanzlei hat dem Referendumskomitee den Entwurf zu einer
Nichtzustandekommensverfügung zugestellt, nachdem sie festgestellt hatte, dass
am 7. Juli 1997 insgesamt 48´436 Unterschriften eingereicht worden waren, von
denen sich 47´628 als gültig erwiesen. Das Referendumskomitee hatte der
Bundeskanzlei nach Ablauf der Referendumsfrist am 8. und 9. Juli 1997 noch
weitere Unterschriften zugestellt. Selbst bei Addition auch dieser nachträglich
eingereichten, aber vor dem 8. Juli 1997 abgesandten Unterschriften wurde das
verfassungsmässig vorgeschriebene Quorum von 50´000 Unterschriften nach den
Feststellungen der Bundeskanzlei indessen nicht erreicht.

Das Referendumskomitee erhielt daher Gelegenheit zur Stellungnahme, von der es
fristgerecht Gebrauch machte, indem es die Bundeskanzlei um eine Nachzählung
der Unterschriften aus sieben Kantonen ersuchte. Diesem Ersuchen wird
stattgegeben. Erst danach wird eine Verfügung ergehen, die im Bundesblatt
veröffentlicht wird. Im Falle eines Nichtzustandekommens des Referendums würde
diese Verfügung noch der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht
unterliegen. Die Abstimmungssituation rund um die Frage der inneren Sicherheit
ist daher noch nicht spruchreif.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

20.08.97