Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel
PRESSEMITTEILUNG
Anpassung der Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat mit Wirkung ab 1. Oktober
1996 die
Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermittel aufgrund der Preisverhältnisse im
In- und
Ausland neu festgesetzt.
Die Getreideernten in Kanada, den USA und der Europäischen Union (EU) haben die
guten
Erwartungen noch übertroffen. Höhere Anbauflächen und günstige Wetterentwicklungen
lassen zudem
auf der südlichen Hemisphäre Rekordernten erwarten. Als Folge dieser Entwicklung
haben die
Weltmarktpreise für Getreide weiter nachgelassen. Die EU hat zudem die Exporttaxen
auf Weizen
aufgehoben und richtet wieder Export-Erstattungen aus.
Als Folge der hohen Getreideernten im Inland und der sinkenden Nachfrage nach Kraftfutter
zeichnet sich erstmals eine Überversorgung an Futtergetreide ab. Der Futtermittelmarkt
ist bei
den Energieträgern ausreichend mit Inlandware versorgt. Pflanzliche Proteinträger
werden nach
wie vor importiert. Mit der Anpassung werden die Preisverhältnisse zwischen inländischen
und
Importfuttermitteln gewahrt.
Bern, 1. Oktober 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Marktfragen, Andres Bolliger,
Tel. 031/322 26 87