Presserohstoff: Einfuhr von Weisswein
Presserohstoff
Einfuhr von Weisswein
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1 Einleitung
Reben werden an vielen Standorten angebaut, die nicht anderweitig landwirtschaftlich
genutzt
werden können und sonst brach liegen würden (Lavaux, Walliser Rebhänge, St. Galler
Rheintal
usw.). Der Weinbau spielt auch eine nicht zu vernachlässigende Rolle im Bereich
des
Landschaftsschutzes (Auswirkungen auf den Tourismus) und des Umweltschutzes (Verhinderung
von
Erdrutschen, die das Siedlungsgebiet bedrohen würden).
33'003 Betriebe1) betreiben Weinbau. Winzerfamilien mit einem Betrieb von mehr als
drei
Hektaren Reben (941 Betriebe) leben ausschliesslich vom Weinbau. Sie erhalten einzig
Direktzahlungen nach Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes.
Reben werden zudem auf 32'062 Betrieben mit weniger als drei Hektaren angebaut.
Auch für diese
Familien stellen sie eine Wertschöpfung dar, die ein ausreichendes Einkommen zulässt.
Gleiches
gilt für die rund 1'500 Selbsteinkellerer. In gewissen Regionen (z.B. Wallis) spielt
die
Verbreitung des Weins für viele Besitzer, die weniger als eine Hektare bewirtschaften
und für
die ganze Wirtschaft eine wichtige Rolle (Zusatzeinkommen für Arbeiter, Aufrechterhaltung
von
Stellen im sekundären und tertiären Sektor).
Von den ungefähr 2'000 konzessionierten Weinhandelsunternehmen sind zirka 800 daran
interessiert, Wein zu importieren. Dies hat das Zuteilungsverfahren der Zollkontingente
am 1.
Juli 1995 ergeben.
Einige Zahlen zum Weinbau in der Schweiz:
· Bruttoertrag: 600 Mio. Fr. pro Jahr
· Umsatz (Schätzung): 1'500 Mio. Fr. pro Jahr (ungefähr 12 % des Getränkesektors)
· Wertschöpfung: 900 Mio. Fr. pro Jahr
Branchen: - Glasindustrie
- Grafische Industrie: Kreieren von Etiketten, Inserate usw.
- Kartonindustrie: Verpackungen
- Einrichtungen von Kellern: Behälter, Pressen, Filter usw.
- Transport
- Bau
- Handel
· Anbaufläche: 14'870 ha
· Produktion: 115 bis 120 Mio. Liter
65 bis 70 Mio. Liter Weisswein
50 bis 55 Mio. Liter Rotwein
im Durchschnitt 77 bis 81 hl/ha
· Anteil der inländischen Produktion am Verbrauch:
Total: 42 %
Rotwein: 27 %
Weisswein: 79 %
2 Änderung des Importregimes vom 1. Juli 1995 und 1. Januar 1996
Bis zum 30. Juni 1995 waren die Weissweinimporte mengenmässig beschränkt.
Am 17. Mai 1995 hat der Bundesrat beschlossen, die mengenmässigen Beschränkungen
ab 1. Juli
1995 durch Zollkontingente zu ersetzen. Dabei haben interne Ereignisse und die
WTO-Verpflichtungen eine Rolle gespielt.
Die Zollkontingente für Weisswein wurden neu aufgrund der durch die Firmen beantragten
Mengen
zugeteilt. Eine Bankgarantie sollte Gewähr geben, dass nur realistische Gesuche
gestellt
werden. Insgesamt stellten rund 800 Firmen ein Gesuch, wobei 32 Firmen, die zum
Teil eng
miteinander verbunden waren, die Gesamtmenge von 37'800 hl beantragten. Die zur
Verfügung
stehenden Zollkontingente wurden somit mehr als fünfzigfach überzeichnet. Da die
Verteilung
aufgrund der beantragten Mengen zu unerwünschten Verzerrungen im Weinmarkt geführt
hatte,
beschloss der Bundesrat am 4. Dezember 1995 eine Neuregelung der Weissweinimporte.
Am 1. Januar dieses Jahres wurde ein Kontingent von 150'000 hl Weisswein zum
Kontingentszollansatz freigegeben. Dieser beträgt 34 Franken für 100 Kilogramm brutto
für Wein
in Fässern, der 13 Volumenprozent nicht überschreitet und 46 Franken für Wein über
13
Volumenprozent und 50 Franken für 100 Kilogramm brutto für Wein in Flaschen. Das
Kontingent von
150'000 hl wurde nach dem Windhundverfahren freigegeben (der Erstkommende wird zuerst
bedient).
Die im Rahmen der WTO-Verpflichtungen notifizierte Menge wurde somit verdoppelt.
Die gesamte, bei der WTO notifizierte Weinmenge (Rot- und Weisswein) beträgt 1'700'000
hl.
Diese Menge setzt sich wie folgt zusammen: 1'620'000 hl Rotwein, 30'600 hl Weisswein
in Fässern
und 45'000 hl Weisswein in Flaschen. Im Gegenzug zur Verdoppelung des Weissweinkontingents
auf
150'000 hl auf den 1. Januar 1996 reduzierte der Bundesrat das Rotweinkontingent
von 1'620'000
hl auf 1'550'000, um die notifizierte Gesamtimportmenge zu respektieren.
Gleichzeitig wurde beschlossen, das Weissweinkontingent jährlich um 10'000 hl zu
erhöhen und
das Rotweinkontingent um die gleiche Menge zu verkleinern, so dass das globale Importvolumen
unverändert bei 1'700'000 hl bleibt. Ab dem 1. Januar 2001 werden die Rot- und
Weissweinkontingente zusammengelegt. Der Importeur wird dann im Rahmen des Globalkontingents
frei wählen können, welchen Typ Wein er importieren will.
Auch bei diesem Verteilungssystem führte das Verhalten einiger Importeure zu ungewollten
Verzerrungen im Weinmarkt. Die Kontingentsmenge von 150'000 hl Weisswein wurde innerhalb
von
drei Tagen vollständig eingeführt. Acht Firmen importierten am 2. Januar über 100'000
hl Wein.
Insgesamt wurden 157'688 hl zum Kontingentszollansatz eingeführt.
Diese Resultate gaben zu Diskussionen Anlass. In den März- und Junisessionen beschäftigte
sich
auch das Parlament mit diesem Problem. Auf eine Regulierung der Importfrage im Rebbaubeschluss
wurde schliesslich verzichtet. Trotzdem sind zwei Resultate aus der Debatte im Nationalrat
erwähnenswert. Erstens hat sich dieser mit 133 zu 15 Stimmen gegen eine sofortige
Zusammenlegung auf dem Niveau von 1'700'000 hl ausgesprochen und somit indirekt
der
bundesrätlichen Lösung einer Globalisierung im Jahre 2001 zugestimmt und zweitens
sprach er
sich mit 99 gegen 57 Stimmen für das Prinzip der Versteigerung der Kontingente aus.
Der
Bundesrat war aufgrund all dieser Vorkommnisse aufgefordert, für die Jahre 1997
bis 2000 ein
neues Verteilungssystem der Weissweinkontingente vorzuschlagen.
Vollständigkeitshalber ist zu erwähnen, dass bis Ende Oktober zusätzlich 34'198
hl (29'769 hl
in Flaschen, 4'429 hl in Fässern) zum Ausserkontingentszollansatz von 300 resp.
365 Fr./hl
eingeführt wurden. Für das Jahr 1996 kann daher mit einer Gesamteinfuhr von rund
200'000 hl
Weisswein gerechnet werden; der Konsum liegt jedoch bei ungefähr 150'000 hl.
3 Die Versteigerung
Der Bundesrat hat nun beschlossen, die Weissweinkontingente in den nächsten vier
Jahren zu
versteigern. Jeder Importeur wird sich um Kontingentsanteile bewerben können, wobei
er die
Menge und die Gebotspreise je nach gewünschter Qualität selbst bestimmt.
Die Versteigerung wird wie folgt ablaufen (siehe auch Beilage):
a) Die Versteigerung wird durch die Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Bundesamtes
für
Aussenwirtschaft im Schweizerischen Handelsamtsblatt ausgeschrieben. Zudem werden
alle Inhaber
der Generaleinfuhrbewilligung direkt informiert.
Es wird das gesamte Zollkontingent von 160'000 hl auf einmal versteigert. Jeder
Importeur darf maximal 10'000 hl ersteigern. Die Offerten sind schriftlich abzugeben.
b) Jeder Importeur darf im Rahmen der Höchststeigerungsmenge von 10'000 hl maximal
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Gesuche eingeben. Damit kann er seine Offerten nach Qualität, Wert und Verwendungszweck
der
Ware aufteilen. Er legt Mengen und Preise der einzelnen Offerten selbst fest.
c) Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt aufgrund der Gebotspreise. Zuerst
werden die Mengen mit dem höchsten Gebotspreis zugeteilt, dann diejenigen Mengen
mit dem
zweithöchsten Gebotspreis usw. bis zur Ausschöpfung des Zollkontingents. Je nach
Gebotssituation können die Angebote eines Importeurs vollständig, teilweise oder
nicht
berücksichtigt werden.
d) Beim tiefsten noch zu berücksichtigenden Preis erfolgt gegebenenfalls eine
proportionale Zuteilung aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Mengen. Liegt
die zugeteilte
Menge unter 10 hl, kann der Importeur auf die Zuteilung verzichten.
e) Ist die Ware zugeteilt, muss der Importeur vor der Einfuhr den Steigerungspreis
bezahlen. Bezahlt wird der jeweilige Gebotspreis pro Liter multipliziert mit dem
dazugehörenden
Volumen. Die Ware kann bis spätestens am 31. Dezember eingeführt werden.
Die Nachfrage nach Qualitätsweinen, die einen Gebotspreis von über einem Franken
pro Liter
erlauben, dürfte bei rund 60'000 hl liegen. Damit steht für billigere Weine ein
Volumen von
100'000 hl zur Verfügung. Der Höchstgebotspreis sollte zwei Franken pro Liter nicht
überschreiten, da sonst direkte Einfuhren von weissen Flaschenweinen zum
Ausserkontingentszollansatz billiger sind. Im weiteren dürften die Gebotspreise
nicht über dem
Niveau der Margen zu liegen kommen, die bis anhin im Rahmen des Zwischenhandels
mit
ausländischem Wein bezahlt wurden.
Die Versteigerung wird sich positiv auf die Einfuhr von Qualitätsweinen auswirken,
weil zuerst
die preislich höher liegenden Angebote berücksichtigt werden, die zur Einfuhr von
solchen
Weinen animieren. Die Einfuhren können zudem zeitgerecht über das ganze Jahr hinweg
getätigt
werden. Im weiteren dürften auch kleinere Firmen, die in diesem Jahr zu spät gekommen
sind, vom
System profitieren und insgesamt billiger importieren können.
Entgegen verschiedener Behauptungen dürfte die Versteigerung keine übermässigen
Preiserhöhungen
zur Folge haben. Gehen wir davon aus, dass 60'000 hl Weisswein in Flaschen zu einem
Gebotspreis
von 150 Fr./hl eingeführt werden und 100'000 hl Fasswein zu einem Gebotspreis von
20 Fr./hl
über die Grenze kommen, betragen die gesamten Zoll- und Steigerungskosten rund 20
Millionen
Franken2). Die Gesamtkosten für die diesjährigen Einfuhren belaufen sich, ohne Berücksichtigung
von 50'000 hl Fasswein die anfangs Jahr eingeführt wurden aber nicht gebraucht werden,
auf rund
17,3 Millionen Franken3). Die mögliche Verteuerung kann daher auf 15 bis 20 Rappen
pro Liter
geschätzt werden.
Ohne Verdoppelung der in der WTO notifizierten Weissweinkontingente sowie unter
Berücksichtigung des reduzierten Ausserkontingentszollansatzes von 300 Fr./hl (anstatt
555 Fr.
für Flaschenweine und 356 Fr. für Fassweine) hätte man für die Einfuhr von 160'000
hl Weisswein
rund 30 Millionen Franken bezahlen müssen.
Bern, 20. November 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion für Rebbau und Weinwirtschaft, Frédéric
Rothen,
031 322 25 63
Beilage: Grafik Versteigerung
1) Stand 1991
2) 60'000 hl x 150 + 60'000 hl x 95 + 100'000 x 20 + 100'000 x 37 = 20'400'000
3) 83'000 hl Fasswein x 37 + 24'000 hl Flaschenwein x 95 + 40'000 hl Flaschenwein
x 300 =
17'351'000