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Bund definiert künftige Lokalradiogebiete

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat definiert künftige Lokalradiogebiete

Der Bundesrat hat die künftigen Lokalradio-Versorgungsgebiete im östlichen
Mittelland, in der Zentralschweiz und in der Ostschweiz festgelegt. Neben der
Erweiterung von bestehenden Versorgungsgebieten sind vorwiegend in städtischen
Agglomerationen sieben zusätzliche Lokalradios vorgesehen.

Im zweiten Teil der Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung hat der Bundesrat
Platz für insgesamt 22 Lokalradios in 20 verschiedenen Versorgungsgebieten
geschaffen. Getreu den Planungsgrundsätzen, welche der Bundesrat 1994
festgelegt hatte, wurden die bestehenden Versorgungsgebiete massvoll erweitert.
Dies bringt den Lokalradios eine breitere wirtschaftliche Basis. Daneben werden
neue Versorgungsgebiete dort geschaffen, wo Frequenzen zur Verfügung stehen und
das Finanzierungspotential gross genug ist. So entstehen in Solothurn, im
Aargau, in Luzern, Zürich, Schaffhausen und St. Gallen zusätzliche, städtisch
ausgerichtete Kontrast- oder Spartenprogramme, das Emmental erhält erstmals ein
Lokalradio.

Die Lokalradio-Versorgungsgebiete in der West-, Nordwest- und Südschweiz hatte
der Bundesrat  bereits 1994 im ersten Teil der Weisungen definiert. Damit sind
in der ganzen Schweiz 42 Versorgungsgebiete nach den Planungsvorgaben des
Radio- und Fernsehgesetzes definiert. In diesen Gebieten sind insgesamt 47
Lokalradios vorgesehen bzw. bereits in Betrieb.

Mit seinen Weisungen beauftragt der Bundesrat die PTT-Betriebe, die
vorgesehenen Versorgungsgebiete technisch umzusetzen. Dabei werden die
Sendestandorte und Frequenzen pro Versorgungsgebiete in sogenannten
Sendernetzplänen festgelegt werden. Auf Mitte dieses Jahres wird des
Eidgenössische Verkehrs- und Enegiewirtschaftsdepartement (EVED) die
Konzessionen öffentlich ausschreiben und sie voraussichtlich zu Beginn des
kommenden Jahres erteilen. Neue Lokalradios werden jedoch erst auf Sendung
gehen können, wenn allfällige internationale Frequenzabsprachen abgeschlossen
sind.

Bei der Region Zürich hat der Bundesrat den besonderen Verhältnissen in der
grössten Agglomeration der Schweiz Rechnung getragen. Neben der Zulassung eines
zusätzlichen Stadtsenders hat er den Grossraum Zürich zum Versorgungsgebiet für
die drei Regionsradios bestimmt. Damit wird eine radiophone Realität anerkannt,
die seit zwölf Jahren besteht und sich tief in das Bewusstsein und in die
Gewohnheiten des Publikums verankert hat. Gleichzeitig ist der Entscheid für
die Beibehaltung des heutigen Versorgungsgebiets auch ein Entscheid für die
weitere Benutzung des Sendestandorts Uetliberg. Weil der Grossraum Zürich mit
keiner anderen Agglomeration zu vergleichen ist, fliesst aus diesem Entscheid
kein Anspruch anderer Lokalradios auf die Zuweisung von ähnlichen
Höhenstandorten mit enstprechend grösseren Versorgungsgebieten.

5.96                                      Eidg. Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte
Marcel Regnotto, Sektionschef
Bundesamt für Kommunikation, EVED
Tel. 032/28.55.35