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Einreisebestimmungen für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien werde


Pressemitteilung

Einreisebestimmungen für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien werden neu
geregelt

Das Visum zum Stellenantritt für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien wird
aufgehoben. Ab 1. Mai gelangt auch für sie wieder das ordentliche
Visumverfahren zur Anwendung, d. h. sie können das für die Einreise
erforderliche Visum grund-sätzlich bei den zuständigen schweizerischen
Vertretungen im Ausland einholen.

Vor dem 1. Mai ausgestellte Visa zum Stellenantritt behalten ihre Gültigkeit
bis zum darauf vermerkten Gültigkeitsdatum, sofern der beim Grenzübertritt
vorgewiesene Pass ab Einreisedatum mindestens ein Jahr gültig ist. Die Einreise
kann auch gestattet werden, wenn der oder die Einreisende mittels
Ausländerausweis eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in
der Schweiz nachweist.

Das Visum zum Stellenantritt war 1990 eingeführt worden, um eine zeitgerechte
Behandlung der damals zahlreichen Gesuche von Personen aus dem ehemaligen
Jugoslawien gewährleisten zu können. Nachdem der Bundesrat beschlossen hat,
keine neuen Saisonniers und Kurzaufenthalter aus dem ehemaligen Jugoslawien
mehr zuzulassen, und weil die Übergangsregelung für langjährige Saisonniers und
Kurzaufenthalter aus dieser Region Ende 1996 definitiv ausläuft, ist die
Sonderregelung überflüssig geworden. Deshalb wird gegenüber Gesuchen aus dem
ehemaligen Jugoslawien wieder das ordentliche Verfahren für die Erteilung von
Visa angewendet.

29. April 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:

Christoph Müller-Tragin, Tel. 031/325 9032
Peter Zimmermann, Tel. 031/325 95 39