Administrativ-Massnahmen im Strassenverkehr 1994
Verwarnungen wirken!
Administrativ-Massnahmen im Strassenverkehr 1994
Die verstärkten Bemühungen der Behörden, fehlbare
Fahrzeuglenker bereits beim ersten leichten Fall mit
einer Verwarnung auf die Konsequenz weiterer Fehler
aufmerksam zu machen, zeigen Wirkung. Bei den bisher
auffälligsten Lenkern (20 - 24jährig) zeichnet sich
ein starker Rückgang der Ausweisentzüge (- 9.4 %) ab.
Die zuständigen Behörden der Kantone und des Bundes
haben 57'711 Motorfahrzeugführer verwarnt (+ 15.4 %),
vor allem wegen nicht angepasster Geschwindigkeit
(72.7 % aller Verwarnungen, Vorjahr: 70.3 %) sowie
wegen Missachtung des Vortritts (9.7 %; 10.7 %) oder
Unaufmerksamkeit (8.1 %; 8.4 %).
Sie entzogen 49136 Führerausweise für Motorfahrzeuge,
wobei auch 1994 das Missachten von
Geschwindigkeitsvorschriften (42.2 % aller Entzüge,
Vorjahr: 42.9 %) und das Fahren in angetrunkenem
Zustand (32.4 %; 33.2 %) die häufigsten Gründe waren.
Die Entzüge wegen Drogensucht haben abgenommen (1648
Fälle gegenüber 1738 im Vorjahr). Dafür haben die
Sicherungsentzüge wegen Trunksucht zugenommen (486
Fälle, Vorjahr 388).
519 Lernfahr- sowie 134 Führerausweise mussten
verweigert und 2595 Lernfahrausweise entzogen werden,
wegen Fahrfehlern (in 28.4 % aller Fälle, Vorjahr:
34.5 %), Lernfahrten ohne Begleitpersonen (30.7 %;
26.9 %) und dem Nichtbestehen der Prüfung (19.0 %;
16.5 %).
Vor allem unerlaubte Fahrzeugänderungen (44.2 %,
Vorjahr: 44.9 %), die Verwendung eines nicht
betriebssicheren Fahrzeugs (23.5 %; 22.6 %) und
Angetrunkenheit (22.2 %; 23.8 %) führten zu insgesamt
4063 Massnahmen gegen Führer von Motorfahrrädern.
126'080 in der Schweiz verfügte
Administrativmassnahmen gegenüber
Fahrzeugführern (+ 5.9 %) wurden 1994 im ADMAS-
Register aufgenommen.
Statistik
Massnahmen gegenüber Motorfahrzeugführern:
(Anzahl Fälle und Abweichung in % gegenüber dem
Vorjahr)
Verwarnung:
- Inhaber von Lernfahrausweisen 147 ( = )
- Führer von Motorfahrzeugen 56711 (+ 15.4 %)
- Führer von Motorfahrrädern 605 (+ 22.7 %)
Entzug des Führerausweises:
- für Motorwagen und Motorräder 49136 (- 0.5 %)
- für Motorfahrräder 2564 (+ 10.0 %)
Entzug des Lernfahrausweises 2595 (- 15.2 %)
Verweigerung eines Ausweises 653 (+ 0.2 %)
Aberkennung eines ausländischen
Führerausweises 8489 (- 6.1 %)
Fahrverbot Mofa 378 (- 25.4 %)
Verkehrsunterricht 2193 (+ 10.0 %)
Neue Führerprüfung 1604 (+ 5.7 %)
Verkehrspsychologische Untersuchung 750 (+ 23.7 %)
Bedingte Wiedererteilung nach Entzug 184 (+ 61.4 %)
Gründe der Führerausweis-Entzüge (ohne
Motorfahrräder)
Folgende Gründe, manchmal auch kumuliert, führten zu
Führerausweis-Entzügen
(Anzahl Nennungen und Abweichung in % gegenüber dem
Vorjahr):
Missachten von Geschwindigkeitsvorschriften
20749(- 2.0 %)
Angetrunkenheit 15903 (- 3.0 %)
Unaufmerksamkeit 4444 (- 0.9 %)
Missachten des Vortritts 2227 (+ 8.5 %)
Nichtbeachten von Signalen 2093 (+ 1.5 %)
Unzulässiges Ueberholen 1494 (- 0.8 %)
andere Fahrfehler 4817 (+ 6.1 %)
Trunksucht oder 486 (+ 25.3 %)
Drogensucht 1648 (- 5.2 %)
Krankheit oder Gebrechen 809 (+ 22.0 %)
übrige Gründe 6201 (+ 2.6 %)
Dauer der Ausweis-Entzüge (inkl. Motorfahrräder)
1 Monat 21761 ( = )
2 Monate 9497 (- 1.9 %)
3 Monate 5527 (- 2.8 %)
4-6 Monate 7071 (- 4.5 %)
7-12 Monate 2450 (- 0.9 %)
über 12 Monate 2330 (- 0.7 %)
unbefristet 5620 (+ 3.8 %)
dauernd 39 (- 18.8 %)
Alter der davon betroffenen Personen
unter 20 Jahren 3029 (- 5.2 %)
20 - 24 Jahre 11573 (- 9.4 %)
25 - 29 Jahre 10440 (- 2.7 %)
30 - 34 Jahre 8078 (+ 4.7 %)
35 - 39 Jahre 5768 (+ 0.6 %)
40 - 49 Jahre 8358 (+ 4.7 %)
50 - 59 Jahre 4382 (+ 4.8 %)
60 - 69 Jahre 1606 (- 0.8 %)
70 Jahre und älter 1061 (+ 24.7 %)
Die Verweigerung von Lernfahr- oder Führerausweisen
sowie der Entzug von Lernfahrausweisen beruhte auf
folgenden Gründen (Anzahl Nennungen und
Abweichung in % gegenüber dem Vorjahr):
Lernfahrt ohne Begleitperson 993 (- 0.4 %)
Fahrfehler 920 (- 28.0 %)
Nichtbestehen der Prüfung 606 (- 0.7 %)
Angetrunkenheit 372 (- 13.7 %)
Fahren ohne Ausweis oder 116 (- 29.7 %)
trotz Entzug 137 (+ 1.5 %)
Entwendung zum Gebrauch 112 (- 13.8 %)
Krankheit oder Gebreche 76 (+ 1.3 %)
übrige Gründe 743 (- 19.7 %)
Massnahmen gegen Führer von Motorfahrrädern wurden
aus folgenden Gründen verfügt
(Anzahl Nennungen):
Unerlaubte Fahrzeugänderung 1767
(wovon 433 Verwarnungen)
Nicht betriebssicheres
Fahrzeug 983
(wovon 259 Verwarnungen)
Angetrunkenheit 662
Fahrfehler 555
(wovon 148 Verwarnungen)
Entwendung zum Gebrauch 174
Fahren ohne Ausweis oder 41
trotz Entzug/Fahrverbot 86
Uebrige Gründe 707
wovon 24 Verwarnungen)
EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
19. Januar 1995